Grundsicherung im Alter 2026: Rente aufstocken — Anspruch & Antrag
Viele Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine ergänzende Leistung haben. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann eine zu niedrige Rente auf ein gesichertes Niveau anheben — hier die wichtigsten Fakten für 2026.
Wichtig: nicht zu verwechseln mit Grundsicherungsgeld
Seit Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld „Grundsicherungsgeld" — das ist eine Jobcenter-Leistung für erwerbsfähige Menschen unter der Regelaltersgrenze (SGB II). Die Grundsicherung im Alter ist eine andere, eigenständige Leistung des Sozialamts nach SGB XII, für Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Beide Systeme werden oft verwechselt, sind aber komplett getrennt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, wer:
- die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist
- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- mit eigenem Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken kann
Als grobe Orientierung gibt die Deutsche Rentenversicherung an: Liegt das gesamte monatliche Einkommen unter etwa 1.100 Euro, lohnt sich eine Prüfung.
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?
Der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) liegt 2026 bei 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gelten reduzierte Sätze von jeweils rund 90 Prozent. Dazu kommen:
- Die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Eventuelle Mehrbedarfe, etwa 17 % Zuschlag bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G", bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen, oder für werdende Mütter
Neue Regeln bei hohen Unterkunftskosten ab 1. Juli 2026
Bis 30. Juni 2026 wurden in der Karenzzeit (erstes Jahr des Leistungsbezugs) die tatsächlichen Unterkunftskosten voll übernommen. Ab 1. Juli 2026 gilt: Sind die Kosten besonders hoch — mehr als das 1,5-Fache der angemessenen Kosten —, werden von Anfang an nur die angemessenen Kosten übernommen. Den Rest müssen Betroffene selbst aufbringen, außer in Härtefällen (etwa beim Zusammenleben mit Kindern).
Wird das Einkommen meiner Kinder geprüft?
Nein, in den allermeisten Fällen nicht. Seit dem 1. Januar 2020 werden Kinder von Grundsicherungsempfängern im Alter nicht mehr zum Unterhalt herangezogen, solange ihr eigenes Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Diese Reform hat die Hemmschwelle für viele Rentner deutlich gesenkt — vorher scheuten sich viele aus Scham, einen Antrag zu stellen, weil sie befürchteten, ihre Kinder finanziell zu belasten.
Welches Vermögen ist geschützt?
Es gilt grundsätzlich ein Schonvermögen von 10.000 Euro für Alleinstehende. Vermögen aus einer staatlich geförderten Altersvorsorge wie der Riester-Rente ist sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase vollständig geschützt und wird nicht angerechnet (§ 90 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII).
Wie wird die Grundsicherung im Alter beantragt?
Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Sozialamt gestellt — persönlich, postalisch oder über digitale Antragsformulare vieler Kommunen. Unterstützung bei der Antragstellung leisten auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistung wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt und in der Regel für zwölf Monate bewilligt.