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Wohngeld Zuletzt aktualisiert: 30. Juni 2026 7 Min Lesezeit Redaktion Bescheidassistent
Wohngeld 2026: Anspruch, Höhe, Antrag

Wohngeld 2026: Anspruch, Höhe, Antrag — und was bei Ablehnung gilt

Jeder dritte Berechtigte stellt nach Schätzungen keinen Wohngeld-Antrag, weil er seinen Anspruch nicht kennt. Dabei ist Wohngeld ein Rechtsanspruch, kein Almosen. Hier die wichtigsten Fakten für 2026 — und was Sie tun können, wenn der Bescheid falsch ist.

Wer hat Anspruch?

Wohngeld erhalten Mieter und Eigentümer mit geringem bis mittlerem Einkommen, die keine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter (SGB XII), Hilfe zur Pflege oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Typische Zielgruppen sind Beschäftigte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, Familien, Alleinerziehende und Selbstständige mit geringem Gewinn.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Es gibt keine bundeseinheitliche Höhe. Die Berechnung erfolgt nach § 19 WoGG anhand dreier Faktoren:

Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2026 liegt das durchschnittliche Wohngeld-Plus bei rund 435 Euro monatlich pro Haushalt. Für 2026 gelten grundsätzlich die zum Jahresanfang angepassten Werte; die nächste planmäßige Anpassung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Einkommensgrenzen als Orientierung

Beispiel für Mietstufe I: 1-Personen-Haushalt 1.443 Euro, 2-Personen-Haushalt 1.953 Euro, 3-Personen-Haushalt 2.453 Euro monatliches Bruttoeinkommen als Obergrenze. Die genaue Grenze hängt von der Mietstufe Ihrer Gemeinde ab und kann höher oder niedriger liegen.

Wo und wie wird Wohngeld beantragt?

Zuständig ist die Wohngeldstelle der Wohnortgemeinde — meist beim Rathaus, Landratsamt oder Bezirksamt angesiedelt. Benötigt werden in der Regel: Personalausweis, Mietvertrag, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sowie Nachweise zu Belastungen und Freibeträgen.

Keine rückwirkende Zahlung

Wohngeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Wer zu spät beantragt, verschenkt unwiederbringlich Geld — auch wenn der Anspruch später bestätigt wird. Je früher der Antrag, desto besser.

Was sich ändert, wenn sich die Lebenssituation ändert

Eine Rentenanpassung, Lohnerhöhung, mehr Arbeitsstunden oder zusätzliche Einkünfte können dazu führen, dass das Wohngeld sinkt. Umgekehrt können sinkende Einkünfte oder steigende Wohnkosten — etwa durch Mieterhöhungen — einen neuen oder höheren Anspruch begründen. Wesentliche Änderungen von mehr als 15 Prozent beim Einkommen, ein Umzug oder eine veränderte Haushaltsgröße müssen der Wohngeldstelle unverzüglich gemeldet werden.

Wohngeld-Bescheid falsch oder abgelehnt: Was tun?

Gegen einen ablehnenden oder fehlerhaften Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Eine Begründung — etwa mit korrigierten Einkommensnachweisen oder Mietunterlagen — erhöht die Erfolgschancen. Bei Unsicherheit helfen Beratungsstellen, der Mieterverein, Sozialverbände wie VdK oder SoVD, oder ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt.

Wohngeld-Bescheid erhalten und unsicher?

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