Krankengeld läuft nach 78 Wochen aus — was jetzt?
Wer länger krank ist, merkt es oft erst spät: Das Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Nach 78 Wochen für dieselbe Erkrankung zahlt die Krankenkasse nichts mehr. Was dann kommt, hängt davon ab, was man rechtzeitig in die Wege geleitet hat — oder eben nicht.
Die 78-Wochen-Regel: Was sie genau bedeutet
Nach § 48 SGB V besteht der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung innerhalb einer dreijährigen Blockfrist für höchstens 78 Wochen. Die Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung — nicht mit dem ersten Tag der Krankengeldzahlung.
Wichtig: In die 78 Wochen werden auch die ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber eingerechnet. Die Krankenkasse zahlt also tatsächlich maximal 72 Wochen. Und: Tritt während der Erkrankung eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich der Anspruch dadurch nicht — es gilt ein einheitlicher Verhinderungsfall.
Krankengeld 2026: aktuelle Zahlen
70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts. Tageshöchstbetrag: 135,63 Euro brutto (Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 Euro/Monat). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bleiben rund 112 bis 114 Euro netto pro Tag — bei Höchstbezug etwa 3.400 Euro netto im Monat.
Drei Monate vorher: Die wichtigste Frist
Die Krankenkasse informiert in der Regel zwei Monate vor der Aussteuerung schriftlich. Aber verlassen sollte man sich darauf nicht. Wer absehen kann, dass der Anspruch endet, sollte sich spätestens drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Der Grund: die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Wer noch arbeitsunfähig ist, aber die 78 Wochen ausgeschöpft hat, bekommt über diese Regelung trotzdem Arbeitslosengeld I — auch ohne vermittelbar zu sein. Wer die Meldung verpasst, riskiert eine Lücke ohne Einkommen.
Was danach kommt — die drei Optionen
Nach der Aussteuerung gibt es in der Regel drei Wege, je nach Situation:
Option 1 — Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeit): Für alle, die weiter arbeitsunfähig sind, aber formal noch keinen Rentenantrag gestellt haben. Setzt rechtzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur voraus.
Option 2 — Erwerbsminderungsrente: Wenn die Erkrankung dauerhaft ist und das Leistungsvermögen dauerhaft unter drei bzw. sechs Stunden täglich liegt. Den Antrag sollte man parallel zur Aussteuerung stellen — nicht danach.
Option 3 — Rehabilitation: Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente" hat die Rentenversicherung ein Interesse daran, eine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Ein Reha-Antrag kann gleichzeitig mit einem Rentenantrag gestellt werden — die DRV entscheidet dann, was sinnvoll ist.
Krankenversicherung nach Aussteuerung
Nach der Aussteuerung endet die Mitgliedschaft als Pflichtversicherter. Wer sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Aussteuerungsschreiben aktiv austritt, wird automatisch als freiwilliges Mitglied weiterversichert — mit höheren Beiträgen. Wer Familienversicherung beanspruchen kann, sollte das prüfen.