Elterngeld-Reform 2027: Kürzung droht — was Familien jetzt wissen müssen
Seit Ende Juni 2026 kursieren Berichte über eine geplante Elterngeld-Reform. Viele Familien fragen sich, ob ihnen weniger Geld zusteht, wenn sie jetzt planen. Hier die Fakten — Stand 30. Juni 2026, basierend auf Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland und weiterer Medien aus Koalitionskreisen. Beschlossen ist noch nichts.
Für 2026 ändert sich nichts
Wer aktuell ein Kind erwartet oder 2026 Elterngeld bezieht, ist von den Plänen nicht betroffen. Die diskutierten Änderungen sollen frühestens 2027 greifen — und nur, wenn sie tatsächlich beschlossen werden.
Was genau ist geplant?
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant nach Berichten aus Koalitionskreisen eine Reform, die die Aufteilung des Elterngeldes zwischen den Elternteilen verändert. Aktuell können Paare gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen, wenn beide sich beteiligen — in der Praxis übernimmt meist ein Elternteil zwölf Monate, der andere zwei sogenannte Partnermonate.
Nach einem der diskutierten Modelle soll die volle Bezugsdauer von 14 Monaten künftig nur noch möglich sein, wenn beide Elternteile jeweils sieben Monate übernehmen. Nutzt ein Elternteil die zusätzlichen Monate nicht, würde die Familie insgesamt weniger Monate Elterngeld erhalten als heute.
Warum jetzt diese Pläne?
Zwei Motive werden genannt. Erstens muss das Bundesfamilienministerium im Etat 2027 rund 500 Millionen Euro einsparen — das Elterngeld ist mit Abstand der größte Ausgabenposten des Ministeriums. Zweitens verweist die Koalition auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der Anreize für eine stärkere Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung vorsieht.
Die Reform wird damit von der Ministerin sowohl als Sparmaßnahme als auch als Schritt zu mehr Gleichstellung begründet.
Was bleibt unverändert?
Nach aktuellem Stand sollen folgende Eckpunkte bestehen bleiben:
- Die Ersatzrate von in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens
- Der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat
- Der Höchstbetrag von 1.800 Euro im Monat
- Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende
Betroffen wäre also nicht die Höhe des Elterngeldes pro Monat, sondern allein die Bedingungen für die volle Bezugsdauer.
Wann fällt die Entscheidung?
Wichtige Weichen sollten beim Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 gestellt werden. Eine Entscheidung an diesem Termin bedeutet aber noch keine Gesetzesänderung: Danach ist ein förmlicher Gesetzentwurf nötig, der das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss. Eine Umsetzung vor 2027 gilt nach bisherigen Einschätzungen als unwahrscheinlich.
Was Familien jetzt tun können
Wer aktuell plant, sollte die Berichterstattung der kommenden Wochen verfolgen — insbesondere die Ergebnisse des Koalitionsausschusses und einen möglichen Referentenentwurf des Familienministeriums. Solange kein Gesetz beschlossen ist, gelten die heutigen Regeln unverändert weiter.
Quellen
Dieser Artikel basiert auf Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), der Stuttgarter Zeitung und weiteren Medienberichten aus Koalitionskreisen, Stand 30. Juni 2026. Da sich die politische Lage kurzfristig ändern kann, aktualisieren wir diesen Artikel bei neuen Entwicklungen.